Ab 2027 senden Ihre Lieferanten E-Rechnungen.
Kann Ihr Eingang das verkraften?
Die Welle kommt von der Gegenseite: Ab 2027 müssen Ihre umsatzstarken Lieferanten strukturierte E-Rechnungen senden, ab 2028 alle. Ihr Eingang schwenkt in kurzer Zeit von PDF und Papier auf XML um. Sieben Fragen zeigen, ob er bereit ist: mit Ampel und konkreten Handlungsfeldern.
Was ab wann gilt, aus Sicht Ihres Eingangs
Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Der eigentliche Umbruch für Ihren Eingang kommt aber von der Gegenseite: Die Versandpflicht Ihrer Lieferanten greift ab dem 1. Januar 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab dem 1. Januar 2028 (alle). Dann kippt Ihr Rechnungseingang in kurzer Zeit von PDF und Papier auf strukturierte XML-Datensätze nach EN 16931, die gelesen, fachlich geprüft und im Originalformat GoBD-konform archiviert werden müssen. Alle Details: E-Rechnungspflicht kompakt erklärt.
Der Vollständigkeit halber: Auch Ihr eigener Rechnungsversand wird zur Frist Pflicht. Das ist Sache Ihrer Fakturierung bzw. Ihres ERP, nicht dieses Checks. Unser Fokus ist die Seite, auf der geprüft, freigegeben und gezahlt wird: Ihr Eingang.
Und nach dem Check?
Der Check zeigt die Lücken. Schließen lassen sie sich schneller, als die meisten denken: E-Rechnungen lesbar machen geht sofort im Browser-Viewer, die GoBD-Ablage, die fachliche Prüfung (§14, §13b, Dubletten) und der Versand nach EN 16931 sind in BelegrAIdar eingebaut, produktiv in 14 Tagen, mit Buchung nach SAP, Business Central/NEVARIS oder DATEV.