Frachtkosten prüfen: Frachtpflichtgewicht, Dieselfloater und Mautzuschlag
Die Grundfracht ist selten der Fehler – die Zuschläge sind es. Warum das frachtpflichtige Gewicht aus Gewicht, Volumen und Lademeter das teure Detail ist, wie der Dieselfloater an Index und Referenzperiode hängt und weshalb Frachtaudit die am meisten unterschätzte Kostenbremse der Logistik ist.
Die Grundfracht ist selten das Problem. Sie folgt einem Tarif, sie ist verhandelt, sie steht im Vertrag. Das Geld verschwindet in den Zuschlägen und im frachtpflichtigen Gewicht – in genau den Positionen, die von Sendung zu Sendung variieren und die niemand nachrechnet, weil jede Rechnung für sich plausibel aussieht. Frachtaudit ist deshalb die am meisten unterschätzte Kostenbremse der Logistik: kein spektakulärer Einzelfehler, sondern ein stetiges Rinnsal aus falsch gerechneten Gewichten, veralteten Floater-Sätzen und überhöhten Zuschlägen, das sich über tausende Sendungen zu einer relevanten Summe addiert.
Das frachtpflichtige Gewicht ist nicht das Waagegewicht
Der wichtigste und am häufigsten übersehene Punkt: Berechnet wird nicht, was die Ware wiegt, sondern das frachtpflichtige Gewicht – der höchste Wert aus drei Größen:
- dem tatsächlichen Gewicht,
- dem Volumengewicht (Kubikmeter umgerechnet über einen vereinbarten Faktor), und
- dem Lademetergewicht (belegte Ladefläche umgerechnet).
Der Grund ist betriebswirtschaftlich zwingend: Leichtes, sperriges Gut blockiert Laderaum, den der Frachtführer nicht anderweitig füllen kann; eine halbe Palettenbreite quer belegt einen ganzen Lademeter. Der Umrechnungsfaktor – wie viele Kilogramm ein Kubikmeter oder ein Lademeter „gilt" – ist vertraglich vereinbart und hängt vom Verkehrsträger ab (Stückgut, Teil- und Komplettladung, Luft, See folgen unterschiedlichen Konventionen). Wer eine Frachtrechnung nur gegen das Waagegewicht prüft, prüft am teuersten Hebel vorbei. Die belastbare Kontrolle rechnet alle drei Größen aus den Sendungsdaten und nimmt den höchsten – und vergleicht ihn mit dem, was berechnet wurde.
Der Dieselfloater hängt an Index und Periode
Der Treibstoffzuschlag ist kein fester Prozentsatz, sondern eine Funktion. Er folgt einem veröffentlichten Dieselpreisindex über eine vereinbarte Floater-Tabelle: Ein Indexkorridor entspricht einem Zuschlagssatz. Zwei Fehlerquellen liegen darin verborgen. Erstens die Referenzperiode – welcher Monat des Index gilt für welche Sendung? Zweitens die Tabelle selbst, die im Rahmenvertrag steht und nicht mit dem ausgewiesenen Satz verwechselt werden darf. Prüfbar ist der Floater nur, wenn man den richtigen Indexstand gegen die vereinbarte Tabelle hält. Ein Zuschlag, der zum Index der Periode nicht passt, ist entweder aus dem falschen Monat gegriffen oder folgt einer überholten Tabelle.
Der Mautzuschlag verschiebt sich mit der Maut
Der Mautzuschlag ist als Durchreichung der LKW-Maut gedacht, aber die Maut ist keine Konstante – zuletzt hat die CO2-Komponente die Sätze deutlich bewegt. Ein pauschaler Mautzuschlag, der nicht zur aktuellen Mauthöhe und zur konkreten Sendungsstruktur (Fahrzeugklasse, Strecke, Anteil mautpflichtiger Kilometer) passt, ist veraltet oder überhöht. Einseitig gesetzte Zuschläge unterliegen zudem der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB, wenn der Vertrag ihre Bestimmung einer Partei überlässt. Für die Prüfung heißt das: Der Mautzuschlag gehört gegen die vereinbarte Berechnungsgrundlage gehalten, nicht als feste Größe akzeptiert.
Warum sich das systematisch prüfen lässt
Frachtabrechnung wirkt prüfungsfeindlich, weil jede Sendung anders ist – tatsächlich sind die Bezugsgrößen aber alle vorhanden: Sendungsdaten (Gewicht, Volumen, Lademeter), Tarif, Floater-Tabelle, Mautgrundlage, Dieselindex. Damit lässt sich jede Position nachrechnen, statt sie zu glauben – dieselbe Logik wie beim Abgleich einer Rechnung gegen die Bestellbestätigung, nur mit den Größen der Logistik. Falsche Frachtgewichte, veraltete Floater-Sätze, doppelt berechnete oder nicht vereinbarte Zuschläge und Tarifabweichungen werden so sichtbar, bevor gezahlt wird.
Fazit
In der Frachtabrechnung liegt das Geld nicht in der Grundfracht, sondern im frachtpflichtigen Gewicht und in den Zuschlägen. Drei Prüfachsen holen es zurück: das frachtpflichtige Gewicht aus Gewicht, Volumen und Lademeter nachrechnen; den Dieselfloater gegen Index und Referenzperiode halten; den Mautzuschlag gegen die aktuelle Mautgrundlage prüfen. Einzeln kleine Beträge, in der Masse eine ernstzunehmende Summe – und alle nachrechenbar, wenn man die Bezugsgrößen zusammenführt. Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist das frachtpflichtige Gewicht?
Nicht das reine Waagegewicht, sondern der höchste Wert aus tatsächlichem Gewicht, umgerechnetem Volumengewicht und umgerechnetem Lademetergewicht. Leichtes, sperriges Gut wird nach Volumen berechnet, weil es Laderaum blockiert; eine halbe Ladefläche wird nach Lademeter berechnet. Der Umrechnungsfaktor ist vertraglich vereinbart und modusabhängig – wer nur das Waagegewicht prüft, prüft am teuersten Posten vorbei.
Wie funktioniert der Dieselfloater?
Der Treibstoffzuschlag wird als Prozentsatz auf die Grundfracht erhoben und folgt einem veröffentlichten Dieselpreisindex über eine vereinbarte Tabelle: Ein bestimmter Indexstand entspricht einem bestimmten Zuschlagssatz. Prüfbar ist er nur, wenn man den Index der richtigen Referenzperiode gegen die vereinbarte Floater-Tabelle hält – nicht, indem man den ausgewiesenen Prozentsatz glaubt.
Warum ist der Mautzuschlag ein eigener Prüfpunkt?
Weil er als Durchreichung der LKW-Maut vereinbart ist, sich aber mit jeder Mautänderung verschiebt – zuletzt deutlich durch die CO2-Komponente. Ein pauschaler Mautzuschlag, der nicht zur aktuellen Mauthöhe und zur Sendungsstruktur passt, ist entweder veraltet oder überhöht. Er gehört gegen die vereinbarte Berechnungsgrundlage geprüft, nicht als feste Größe hingenommen.
Lohnt sich Frachtaudit wirklich?
In kaum einem Beschaffungsfeld steckt so viel stiller Mehraufwand wie in der Frachtabrechnung, weil jede Sendung anders ist und die Zuschläge sich laufend ändern. Systematisch geprüft, fallen falsche Frachtgewichte, veraltete Floater-Sätze, doppelt berechnete Zuschläge und Tarifabweichungen auf – Positionen, die einzeln klein wirken und in der Masse erheblich sind.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 407 HGB – Frachtvertrag
- § 408 HGB – Frachtbrief
- § 315 BGB – Bestimmung der Leistung durch eine Partei (einseitige Zuschläge)
Offizielle Primärquellen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
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